Neue BGH-Urteile zur US-Bankenpleite: Kein Ersatz für Lehman-Opfer


Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt dabei: Banken müssen Käufer von Lehman-Zertifkaten nicht wegen Kick-Back-Zahlungen ent­schä­digen. Nur bei Vermittlung von Geldanlagen muss die Bank ihre Kunden informieren, wenn sie Provisionen kassiert. Über vier weiter Fälle hat der BGH heute entschieden.

Quelle: Stiftung Warentest Archiv
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Datum: Dienstag, 26. Juni 2012 17:01