Neue BGH-Urteile zur US-Bankenpleite: Kein Ersatz für Lehman-Opfer

Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt dabei: Banken müssen Käufer von Lehman-Zertifkaten nicht wegen Kick-Back-Zahlungen entschädigen. Nur bei Vermittlung von Geldanlagen muss die Bank ihre Kunden informieren, wenn sie Provisionen kassiert. Über vier weiter Fälle hat der BGH heute entschieden.
