Praxisgebühr der Krankenkassen: Erste Krankenkasse erstattet Praxisgebühr


Als erste Krankenkasse erstattet die Hanseatische Krankenkasse (HEK) ihren Versicherten die Praxisgebühr, die sie für einen Zahnarztbesuch bezahlen mussten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient einmal im Jahr zur Zahnvorsorge geht und das auch mit seinem Bonusheft nachweisen kann.

Quelle: Stiftung Warentest Archiv
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Datum: Mittwoch, 11. Juli 2012 9:09