Mrz
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Eltern – Provisionen steigern das Elterngeld
Erhält eine Mitarbeiterin mehrmals im Jahr neben dem Gehalt Provisionszahlungen, muss das beim Elterngeld berücksichtigt werden (Bundessozialgericht [BSG], Az. B 10 EG 3/09 R). Geklagt hatte eine Frau aus der Immobilienbranche, die nur ein geringes Festgehalt, aber zusätzlich sechsmal im Jahr eine Provision erhalten hatte (siehe Meldung Sonderzahlungen). Als die Frau Mutter geworden war, zahlte die Elterngeldstelle ihr das Elterngeld nur auf Grundlage des Festgehalts. Die Provisionen seien kein laufender Arbeitslohn. Das BSG sah das anders und gab der Frau recht.... [weiterlesen]